Lagerung wassergefährdender Stoffe
Heizölanlage
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Untere Wasserbehörde des Kreises Bergstraße.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird ein vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen benötigt. Dieses finden Sie unter Formulare. Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlagen