Fahrzeugzulassung
Am 27.12.2024 bleibt die Kfz-Zulassungsbehörde geschlossen.
Um Ihr Anliegen bei der Zulassungsbehörde erledigen zu können, brauchen Sie einen Termin, den Sie unten online buchen können. Für bestimmte Dienstleistungen (siehe nachfolgend) können Sie ohne Termin kommen. Sollten Sie keinen zeitnahen Termin finden, so schauen Sie bitte arbeitstäglich zu Beginn unserer Sprechzeiten auf das Terminbuchungsportal, wo wir, wenn möglich, zusätzliche Termine kurzfristig bereitstellen. Fahrzeughändler und Zulassungsdienste müssen ihre Vorgänge montags bis mittwochs sowie freitags bis 09.30 Uhr und donnerstags bis 11.00 Uhr bei der Zulassungsbehörde abgegeben haben (näheres unter "Informationen und Flyer"). Informationen zum Führerschein finden Sie hier.
Hinweis i-Kfz: Bitte beachten Sie, dass alle notwendigen Voraussetzungen für den gewünschten Vorgang erfüllt sind. Diese werden bei den Vorgängen angezeigt. Bitte entwerten Sie keine Dokumente oder Kennzeichen ohne sich sicher zu sein, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinweis Notfall: Falls Sie z.B. aufgrund des Verlustes/Diebstahls eines Kennzeichenschilds, eines dringenden Ersatzes für ein verunfalltes Fahrzeug, kurzfristig einen Termin benötigen, wenden Sie sich bitte an kfz.zulassung@kreis-bergstrasse.de.
Wir akzeptieren folgende Bezahlarten: Bargeld - Maestro - VPAY - Giro-/ EC-Card - Master Debit - Visa Debit - Kreditkarte (Visa Card, Mastercard) - Google Pay - Apple Pay
Bitte beachten sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für einzelne Dienstleistungen. Näheres erfahren Sie unter "Informationen und Flyer" auf dieser Seite.
Wichtige Hinweise für Ihre Terminbuchung
Einen Tag vor Ihrem Besuch der Zulassungsbehörde erhalten Sie eine Erinnerungs-E-Mail.
Zu Ihrem Besuch bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen und den ausgefüllten Zulassungsantrag mit. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Zulassungsantrag auszudrucken, so können Sie diesen auch bei der Zulassungsbehörde ausfüllen. In diesem Fall kommen Sie bitte so rechtzeitig zu Ihrem Termin, dass Sie bei Aufruf Ihrer Terminnummer die erforderlichen Unterlagen bereits ausgefüllt und unterschrieben haben. Nur so können wir unsere engen Terminvorgaben einhalten. Informationen zum Mobile Ticket finden sie hier.
Achtung: Bitte buchen Sie nicht mehrere Termine auf „Vorrat“. Sie nehmen damit anderen die Möglichkeit, Termine zu finden. Wir behalten uns jederzeit vor, Mehrfachtermine ohne Vorankündigung zu löschen. Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, dann sind Sie bitte so fair und löschen diesen über den Link, der Ihnen mit der Terminbestätigung bzw. Terminerinnerung zugesandt worden ist.
Bei den folgenden Gemeinden können verschiedene Zulassungsangelegenheiten vor Ort erledigt werden:
Bitte beachten Sie, dass eine Reihe von Zulassungsaufgaben nicht nur durch die Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim, sondern auch von verschiedenen Städten und Gemeinden im Kreis Bergstraße (sogenannte "Delegationsgemeinden") ausgeführt werden können. Diese erbringen die Leistungen ggf. nur gegenüber ihren ortsansässigen Bürgern und Bürgerinnen. Es empfiehlt sich, vor dem Besuch einer Delegationsgemeinde hierzu entsprechende Informationen von der betreffenden Gemeinde/ Stadt einzuholen.
Bürgerservice dieser Städte und Gemeinden:
Bensheim Biblis Birkenau Bürstadt Einhausen Fürth Gorxheimertal Lampertheim Lorsch
Neckarsteinach Rimbach im Odenwald Viernheim Wald-Michelbach
Externe Links
- Erteilung einer Einzelgenehmigung / Betriebserlaubnis durch Bündelungsbehörde Marburg Biedenkopf
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Polizeipräsidium Südhessen
- Regierungspräsidium Darmstadt - Verkehr
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Verkehrsportal
- Zollamt: Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer