Radschnellweg Egelsbach in einer Kurve

Raddirektverbindung Zwingenberg - Heppenheim

Raddirektverbindung Zwingenberg – Heppenheim

Herzlich Willkommen auf der Projekthomepage der Raddirektverbindung Zwingenberg – Heppenheim!

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um die geplante Raddirektverbindung zwischen Zwingenberg und Heppenheim. 

Ziel der Raddirektverbindung ist eine Verbindung der Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar und der Anschluss an die von Frankfurt kommend Richtung Süden verlaufende Radschnellverbindung im Nachbarlandkreis Darmstadt-Dieburg. So soll ein durchgehendes Netz aus Radschnell- und Raddirektverbindungen entstehen, auf welchem weite Entfernungen schnell und sicher zurückgelegt werden können.

Um das Ziel zu erreichen und um die Raddirektverbindung zwischen Zwingenberg und Heppenheim zu realisieren, haben sich der Kreis Bergstraße und die Kommunen Zwingenberg, Bensheim und Heppenheim bereits 2024 zusammengeschlossen.

Der Kreis Bergstraße unterstützt die Kommunen Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg sowohl organisatorisch als auch finanziell bei der Realisierung. 

Es freut mich, als Landrat und begeisterter Radfahrer, dass das Radfahren im Kreis Bergstraße immer beliebter wird. Wir als Kreis Bergstraße fördern den Radverkehr und unterstützen unsere Kommunen bei der Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen. Aufgrund der günstigen Topographie entlang der Bergstraße wäre das Fahrrad für viele Pendlerinnen und Pendler eine echte Alternative zum Auto. Die geplante Raddirektverbindung ermöglicht nicht nur dem Freizeit-, sondern vor allem auch dem beruflichen und dem Schüler-Radverkehr eine bequeme und vor allem schnelle Überwindung von Entfernungen. Diese direkte Verbindung macht den Radverkehr nicht nur attraktiver und sicherer, er stellt auch einen wichtigen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität im Kreis dar. Daher freut es mich besonders, dass die Realisierung der Raddirektverbindung, ein Projekt, das mir sehr am Herzen liegt, große Fortschritte macht und nun alle Interessierten, seien es Bürgerinnen und Bürger, Gremienmitglieder oder auch Interessenverbände, die Möglichkeit haben, sich über den derzeitigen Sachstand sowie den empfohlenen Trassenverlauf der Raddirektverbindung zu informieren und sich aktiv in den Beteiligungsprozess einbringen können“, 

erklärt Landrat Engelhardt. 

Nächste Termine 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)


  • 1. Was ist eine Raddirektverbindung?

    Raddirektverbindungen sind komfortable Radwegeverbindungen auf denen Radfahrende möglichst direkt und kreuzungsarm, aber vor allem sicher ans Ziel kommen. Diese Sicherheit wird unter anderem durch die Breite der Wege und eine klare Kennzeichnung gewährleistet.

    Auf diesen Wegen wird nicht zwangsläufig mit höheren Geschwindigkeiten gefahren. Die Fahrzeit wird überwiegend durch die direkte und umwegefreie Trassierung sowie die möglichst durchgängige Bevorrechtigung der Radfahrenden an Querungen und Kreuzungen erreicht.

  • 2. Wie sieht eine Raddirektverbindung aus?

    Abhängig der gewählten Führungsform ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Radverkehrsanlagen. Beispielhaft könnte eine Raddirektverbindung als Einrichtungsradweg bzw. Zweirichtungsradweg wie in den folgenden Abbildungen aussehen:

    Darstellung eines Querschnittes für einen Einrichtungsradweg mit getrenntem Fußverkehr
    Darstellung eines Querschnittes für einen Zweirichtungsradweg mit getrenntem Fußverkehr

    In den Qualitätsstandards und Musterlösungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sind zusätzliche Führungsformen aufgeführt. Darüber hinaus werden hier weitere Hinweise und Vorgaben für die Planung, den Bau und den Betrieb von Raddirektverbindungen angegeben.

  • 3. Warum wird eine Raddirektverbindung zwischen Zwingenberg und Heppenheim geplant?

    Mit der Raddirektverbindung wird für Pendlerinnen und Pendler eine komfortable Möglichkeit geschaffen, schnell und sicher mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz oder zur Schule zu kommen. Damit diese Wirkung voll zum Tragen kommen kann, wird die Verbindung in ein attraktives und zusammenhängendes Radnetz eingebunden. Als Teil einer rund 70 Kilometer langen Radwegeverbindung zwischen den Regionen Rhein-Main und Rhein-Neckar wird das Projekt Teil eines gut ausgebauten und qualitativ hochwertigen Radwegenetzes entlang der Bergstraße sein.

  • 4. Müssen für den Bau neue Flächen versiegelt werden?

    Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung werden verschiedene Streckenvarianten untersucht. Ziel ist es, bereits vorhandene Wege zu nutzen und diese bei Bedarf auszubauen. Eine Neuversiegelung von Flächen kann dennoch nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Sollte eine Versiegelung unumgänglich sein, werden die Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Tiere dabei so gering wie möglich gehalten.

  • 5. Werden bei der Umsetzung von Raddirektverbindungen Parkplätze entfallen?

    Der abschnittsweise Entfall einzelner Parkplätze kann nicht ausgeschlossen werden. Bei der Trassenprüfung wird versucht, die Auswirkungen auf bestehende Parkplätze so gering wie möglich zu halten oder im Einzelfall entsprechende Ausweichflächen zu finden.

  • 6. Was passiert mit den Fußgängerinnen und Fußgängern?

    Grundsätzlich soll der Radverkehr getrennt vom Fußverkehr geführt werden, um mögliche Konflikte von vornherein zu vermeiden. Die Trennung zwischen Rad- und Gehweg wird vorzugsweise durch eine deutliche Trennung (bspw. Grün- oder Schotterstreifen) ausgeführt oder in Form eines markierten Trennstreifens. Eine gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr ist grundsätzlich möglich, wird jedoch nur bei einem geringen Fußverkehrsaufkommen umgesetzt. Wie allgemein im Straßenverkehr gilt die gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere bei einer gemeinsamen Führung.

  • 7. Wer wird in die Planung eingebunden?

    Die Planung von Raddirektverbindungen erfordert die Zusammenarbeit von vielen verschiedenen Akteuren, die schon frühzeitig eingebunden werden müssen. Dies soll bereits im Vorfeld auf mögliche Kritik- sowie Potenzialpunkte hinweisen, um sie frühzeitig für die Planenden sichtbar zu machen. So können spätere Auseinandersetzungen und Zeitverzögerung vermieden werden.

    Eine wichtige einzubeziehende Gruppe sind die sogenannten TÖB (Träger öffentlicher Belange). Hierzu gehören unter anderem:

    • Gemeinde
    • Verkehrsbehörde
    • Umweltbehörde
    • Landwirtschaftsbehörde
    • Forstbehörde
    • Leitungsträger

    Auch Verbände, wie z. B. Naturschutzverbände oder landwirtschaftliche Verbände sowie betroffene Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen sollten angehört werden.

    Wichtig ist außerdem die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, denn eine Raddirektverbindung ist nur dann erfolgreich, wenn viele Menschen sie auch wirklich nutzen. Während der Erarbeitung einer Konsenstrasse wird es im Mai 2025 in den Kommunen Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg jeweils eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Vor Ort können sich alle Interessierten (bspw. Anwohnerinnen und Anwohner, Initiativen, Pendelnde, Vereine etc.) zum aktuellen Planungsstand informieren und mit den Planerinnen und Planern ins Gespräch kommen.

  • 8. Wie kann man sich als Bürgerin bzw. Bürger beteiligen?

    Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger leistet einen wichtigen Beitrag zur Planung der Raddirektverbindung. Im Mai 2025 besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen aktiv einzubringen und mit den Planerinnen und Planern ins Gespräch zu kommen. Hierfür ist in den Kommunen Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg jeweils ein Termin vor Ort vorgesehen:

    • Heppenheim: 05.05.2025, 19 Uhr, Starkenburg Gymnasium
    • Bensheim: 14.05.2025, 19 Uhr, Karl Kübel Schule
    • Zwingenberg: 15.05.2025, 19 Uhr, Melibokushalle
  •  9. Wann wird die Planung der Raddirektverbindung abgeschlossen sein? Wann wird mit dem Bau begonnen? 

    Es ist vorgesehen, die Ausführungsplanung etwa Mitte 2028 abzuschließen. Nach Abschluss der Ausführungsplanung kann der Bau vor Ort vorbereitet werden. Voraussichtlich wird die Verbindung Abschnittsweise umgesetzt.

  • 10. Wer bezahlt die Umsetzung der Raddirektverbindung?

    Die Raddirektverbindung zwischen Zwingenberg und Heppenheim wird finanziell zu 70 % durch das Land Hessen gefördert. Die restlichen 30 % der kommunalen Anteile werden zur Hälfte durch den Kreis Bergstraße und anteilig der kommunalen Zuständigkeiten durch die Kommunen Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg getragen.

Sie haben weitere Fragen? 

Besuchen Sie unsere allgemeinen Informationen oder wenden Sie sich an Radverkehr@kreis-bergstrasse.de