Sofortprogramm Radverkehr
Das Sofortprogramm Radverkehr ist ein Förderprogramm des Kreises Bergstraße für seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Durch die Förderung sollen die Maßnahmen des Radverkehrskonzepts in die Tat umgesetzt werden.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße.
Die Zuwendung beträgt bis zu 50% der verbliebenen Eigenmittel nach Abzug von anderen Fördermitteln.
Die maximale Fördersumme beträgt maximal 50.000 Euro je Kommune.
Die letzte Antragsfrist endet am 30.11.2024.
Berücksichtigung von Landes- und Bundesmitteln
Vor der Beantragung von Kreismitteln sind Zuwendungen des Landes und des Bundes bevorzugt zu verwenden. Eine Kumulierung (Kombination) mit den anderen Förderprogrammen ist von Seiten des Kreises zulässig und erwünscht. Zu diesem Zweck existiert eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene.