befahrene Autobahn aus Vogelperspektive

Verkehrsgenehmigungen

Straßenverkehrsbehörde

Am 27.12.2024 bleibt die Straßenverkehrsbehörde geschlossen.

Vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin, falls Ihr Anliegen persönlich besprochen werden soll. 

Dienstleistungen

Hinweis: 

Die Details der Themenbereiche entsprechen den Angaben aus dem Hessischen Verwaltungsportal, ehemals Hessenfinder. Abweichungen zu aktuelleren Rechtsvorschriften erfragen Sie bitte bei Bedarf. Durch unangekündigte Änderungen im Hessischen Verwaltungsportal kann es zu Fehlern bei der Verlinkung auf unserer Homepage kommen. 

Keine Leistungen gefunden.

Die Taxiverordnung Kreis Bergstraße finden Sie hier

Kontakt

Keine Abteilungen gefunden.

Ihre Behördenrufnummer auch bei Fragen an die Straßenverkehrsbehörde: 115  

Wichtiger Hinweis zu Großraum-und /oder Schwertransport! 

Ab 01.03.2023 wurde die Zuständigkeit zur Beantragung von Erlaubnis und Genehmigungen nach § 29 Abs. 3 sowie § 46 Abs. 1 StVO geändert. Die Detailangaben dieser Homepage werden extern durch den Hessenfinder verzögert geändert.

Alle Erlaubnisse und Genehmigungen nach § 29 Abs. 3 sowie § 46 Abs. 1 StVO zu Großraum-und /oder Schwertransport sind zu beantragen über:

Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Fachdezernat Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde GST
Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden

Tel. 0611 366-3486 oder -3344 (Mo-Fr 8:30 – 11:00 Uhr)

E-Mail Genehmigungsbehörde Hessen Mobil: egb@mobil.hessen.de

Antragstellung über VEMAGS: https://www.vemags.de

Homepage Hessen Mobil:  https://www.mobil. hessen.de

Antragsformulare