befahrene Autobahn aus Vogelperspektive

Verkehrsgenehmigungen

Straßenverkehrsbehörde

Ein Taxi.

Taxi- und Mietwagengenehmigung online

Beim Kreis Bergstraße können Sie die Taxi- und Mietwagengenehmigung bequem von zuhause beantragen.

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Besuch der Straßenverkehrsbehörde nur mit Termin

Vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin, falls Ihr Anliegen persönlich besprochen werden soll.

Hinweis: 

Die Details der Themenbereiche entsprechen den Angaben aus dem Hessischen Verwaltungsportal, ehemals Hessenfinder. Abweichungen zu aktuelleren Rechtsvorschriften erfragen Sie bitte bei Bedarf. Durch unangekündigte Änderungen im Hessischen Verwaltungsportal kann es zu Fehlern bei der Verlinkung auf unserer Homepage kommen. 


Tankwagen auf Autobahn

Großraum- und /oder Schwertransport

Ab 01.03.2023 wurde die Zuständigkeit zur Beantragung von Erlaubnis und Genehmigungen nach § 29 Abs. 3 sowie § 46 Abs. 1 StVO geändert.
Die Detailangaben dieser Homepage werden extern durch den Hessenfinder verzögert geändert.
Alle Erlaubnisse und Genehmigungen nach § 29 Abs. 3 sowie § 46 Abs. 1 StVO zu Großraum- und /oder Schwertransport sind zu beantragen über:
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fachdezernat Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde GST Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden
Tel. 0611 366-3486 oder -3344
(Mo-Fr 8:30 – 11:00 Uhr)
E-Mail Genehmigungsbehörde Hessen Mobil: egb@mobil.hessen.de

Hier gehts zur Antragsstellung VEMAGS

Dienstleistungen

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Antragsformulare

Ein Taxi.

Taxiverordnung Kreis Bergstraße

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